




Allgemeine Geschäftsbedingungen
So wenig Paragraphen wie möglich!
Wir vermeiden „Bürokratie“: Die folgenden Geschäftsbedingungen, zu denen wir ausschließlich verkaufen, sind deshalb kurz gefaßt. Abweichende Bedingungen des Bestellers bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
1. Angebot und Auftrag
Wir liefern ausschließlich auf Basis unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.
Nehmen wir einen Auftrag ohne ausdrücklichen Widerspruch entgegen, so kann in keinem Fall abgeleitet werden, dass wir die Einkaufsbedingungen des Kunden annehmen.
Unsere Angebote sind freibleibend. Änderungen der Produkte durch technische Weiterentwicklung sind vorbehalten. Alle Aufträge werden nur aufgrund dieser und nachstehender Bedingungen angenommen bzw. ausgeführt. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von uns bestätigt sind.
Bei Sonderanfertigungen kann es aufgrund der technischen Fertigungsverfahren bei Schildern, Aufklebern, usw. zu Mehr- oder Minderlieferungen von 10 – 15% kommen. Diese fertigungstechnischen Toleranzmengen werden nach der tatsächlichen Liefermenge berechnet. Mengenabweichungen berechtigen daher nicht zu Rechnungskürzungen.
Wir behalten uns an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen, Filmen u.ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und
Urheberrechte vor. Andrucke und Muster erhält der Besteller auf Wunsch gegen zusätzliche Berechnung.
Bei Druckerzeugnissen erhält der Besteller in der Regel bei Erstbestellung eines Produkts oder nach einer geforderten Änderung einen Korrekturabzug zur Prüfung und Produktionsfreigabe. Die Freigabe hat schnellstens zu erfolgen, da sich ansonsten automatisch die Lieferzeit verlängert. Änderungen, die vom Besteller verursacht bzw. zu vertreten sind, werden zusätzlich nach Aufwand berechnet.
Geringe Farbabweichungen vom Original sind kein Grund für eine Mängelrüge, da Farbtöne je nach verwendetem Material und Fertigungstechnik unterschiedlich sein können.
Wir behalten uns vor, Firmentext und Betriebskennzeichnungen nach Maßgabe entsprechender Übungen und Vorschriften und des gegebenen Rahmens auf Produkte aller Art anzubringen.
2. Preise
Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Euro per Stück, zusätzlich materialbedingter Teuerungszuschläge. In den Preisen ist die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer nicht enthalten.
Bei Aufträgen unter einem Bestellwert von Euro 25,00 Netto-Warenwert berechnen wir anteilige Bearbeitungskosten in Höhe von Euro 10,00. Im übrigen verstehen sich die Preise ab Werk ausschließlich Fracht, Verpackung, Versicherung und sonstiger Gebühren. Kosten für Transportrisiko gehen zu Lasten des Bestellers. Die Verpackung unserer Sendungen ist auf das Notwendige begrenzt. Sie ist in der Regel wieder verwendbar bzw. recyclefähig und wird nicht zurückgenommen. Preisänderungen während der Katalog- und Preislistengültigkeit sind selten, aber- auch zu Ihren Gunsten - möglich.
Daher sind die ausgewiesenen Preise, die unter Umständen vom Katalog, den Preislisten oder unserem unverbindlichen Angebot abweichen, bindend.
3. Zahlung
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind unsere Rechnungen innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto zahlbar bzw. innerhalb 30 Tagen netto. Nach spätestens 36 Tagen ab Rechnungsdatum erscheint je Rechnung auf unserer Mahnliste. Bei Montage-, Reparatur- und Lohnpositionen können keine Skontoabzüge erfolgen. Die Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen von uns bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist nicht möglich. Zahlungshalber gegebene Akzepte, Wechsel, Schecks o.ä. gelten erst nach Ihrer Einlösung als Zahlung.
Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in angemessener Höhe, mindestens aber die von den Banken berechneten Zinsen in Anrechnung gebracht, ohne dass es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein verspäteter Skontoabzug, gleich aus welchem Grunde, keinesfalls anerkannt wird.
4. Lieferzeit
Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch uns setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung erforderlicher behördlicher Bescheinigungen und Genehmigungen, der Beistellung von Vorlagen oder Dateien für firmenspezifische Logos, Sonderzeichen, Sonderausführungen oder Sonderschriften, oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Im Übrigen sind unsere Lieferzeitangaben unverbindliche Richtwerte, da ein Teil unserer Artikel auftragsbezogen bzw. periodisch gefertigt wird. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Lieferzeiten gelten ab dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Liefertage sind Arbeitstage ohne Samstage.
Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
5. Transport
Mit der Übergabe der von Ihnen bestellten Ware an den Frachtführer (Post, Bahn, Paketdienst oder Spediteur) haben wir unsere Vertragspflichten erfüllt und das Risiko geht auf Sie über. Bitte prüfen Sie die Ware beim Empfang umgehend auf ihre Unversehrtheit. Liegt ein Transportschaden vor, reklamieren Sie bitte unverzüglich bei dem anliefernden Transportunternehmen.
Wenn es für eine zügige Abwicklung vorteilhaft und ökonomisch sinnvoll erscheint, nehmen wir Teillieferungen vor. Besonders dann, wenn die Lieferzeiten verschiedener Produkte stark voneinander abweichen, damit Sie so schnell wie möglich Ihre Ware erhalten. Alle außerhalb unseres Machtbereiches liegenden Tatsachen gelten als höhere Gewalt und befreien uns für die Dauer der Behinderung von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass dem Käufer gegen uns Ansprüche aufgrund des Rücktrittes zustehen.
6. Eigentumsvorbehalt
Wie allgemein üblich, erfolgt jede Lieferung unter folgendem Eigentumsvorbehalt:
Erst mit Erfüllung unserer gegenwärtigen oder künftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung geht das Eigentum auf Sie über. Im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs sind Sie berechtigt, Vorbehaltsware zu verarbeiten oder zu veräußern. Aus dem Weiterverkauf entstehende Forderungen, die Sie - vorbehaltlich unseres Widerrufs - selbst einziehen können, werden hiermit sicherungshalber an uns abgetreten, ohne dass es hierzu noch einer besonderen Erklärung im Einzelfall bedarf. Sollten Sie die Vorbehaltsware verarbeiten oder umbilden, so geschieht dies stets für uns als Lieferant. Bei Verbindung mit anderen Waren geht das Miteigentum wertanteilig auf uns über. Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf unsere Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer,- Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt uns vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.
7. Beanstandungen
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von drei Tagen nach Empfang der Ware, versteckte Mängel innerhalb von drei Tagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen jeglicher Art ausgeschlossen. Es besteht nur Anspruch auf Wandlung, nicht aber auf Minderung. Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
Bei Eingang der Sendung in beschädigtem Zustand ist zur Wahrung des Rechts auf Gewährung von Schadenersatz gegenüber dem Transporteur eine Tatbestandsaufnahme von Ihnen bei diesem unverzüglich zu verlangen.
Ist die von uns gelieferte Sache (Liefergegenstand) mit einem Sach-Mangel behaftet, können wir zunächst nur auf Nacherfüllung in Anspruch genommen werden und zwar nach unserer Wahl auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache.
8. Inkasso
Vertreter sind ohne besondere Ermächtigung zum Inkasso nicht berechtigt.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle aus Vertragsverhältnissen mit Vollkaufleuten entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Siegen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10. EDV
Um den heutigen Ansprüchen gerecht zu werden, sind bei uns personen- und firmenbezogene Daten unserer
Kunden über EDV gespeichert und werden entsprechend verarbeitet.
11. Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und diejenige des gesamten Rechtsgeschäfts nicht.
12. Mahnungen
Wird ein fälliger Rechnungsbetrag trotz zweimaliger Mahnung nicht bezahlt, werden alle noch offen stehenden Rechnungsbeträge sofort fällig. Wir haben das Recht deren sofortige Bezahlung zu verlangen.
13. Warenrückgabe
Ware nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung und in einwandfreiem, neuwertigem und wiederverkaufsfähigem Zustand zurück. Der Rücktransport hat immer in einer ausreichend geeigneten Verpackung zu erfolgen, um eine Beschädigung der Ware auszuschließen. Für Schäden, die auf eine unzureichende Verpackung zurückzuführen sind, haftet der Kunde. Bei Rückgaben, die nicht durch unser Verschulden erfolgen, behalten wir uns vor, die uns entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.
14. Verjährung
Alle Ansprüche wegen Mängeln, d.h. Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung, Ersatz, Rücktritt vom Vertrag und/oder Schadenersatz verjähren innerhalb eines Jahres nach Risikoübergang.
Was wir Ihnen noch sagen wollten!
Es ist unser Ziel, Sie als Kunden zufrieden zu stellen. Sollte trotzdem einmal ein Fehler vorkommen, so wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns. Wir finden eine annehmbare Lösung.
Ihre Bender Schilder GmbH